25 Jahre Seerechtsübereinkommen -
ein Grund zum Feiern?
In jedem Fall ein Anlass, um zum Austausch einzuladen. Und so diskutierten Experten und Politiker im Seegerichtshof in Hamburg am 17. und 18. Oktober 2019 über das Internationale Seerechtsübereinkommen und seine Zukunft.
Eine vertragliche Regelung des internationalen Seerechts wurde notwendig, nachdem einige Staaten die alte gewohnheitsrechtliche Regel aus dem 17. Jahrhundert, welche die nationalen Küstengewässer auf eine Breite von drei Seemeilen (etwa 6 km) begrenzt, nicht mehr anerkannten.
Einige Staaten beanspruchten eine erweiterte Zone, um Fischbestände zu schützen oder Rohstoffe in dem Gebiet auszubeuten.
Das Seerechtsübereinkommen entstand 1994 nach neun Jahren Verhandlungen als Reaktion auf diesen, lange währenden Disput.
Vor 25 Jahren verabschiedete die internationale Weltgemeinschaft das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und seit dem urteilen die 21 Richter des Seegerichtshofes über Streitigkeiten zur Auslegung des Seerechtsübereinkommens.
Zu den wichtigsten Inhalten des Seerechtsübereinkommens zählen die Festlegung der Zwölf-Seemeilen-Zone als Küstengewässer sowie die weitere 12 Seemeilen umfassende Anschlusszone. Weiterhin regelt das Übereinkommen die Rechte und Pflichten in den ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) sowie die Nutzung der hohen See und des Meeresbodens.
Während am ersten Tag der Jubiläumsveranstaltung die Beilegung von Streitigkeiten sowie die Nutzung von Meeresgebieten im Vordergrund standen, richtete der zweite Tag seinen Fokus ganz auf die neuen Technologien und wie diese die zukünftige Meerespolitik verändern werden.
Eine Vielzahl an hochkarätigen Sprechern war vertreten und hat für die internationale Betrachtungsweise der unterschiedlichsten Themen gesorgt, wobei der ehemaligen US-Verteidigungsminister Chuck Hagel hier sicherlich zu den bekanntesten Rednern zählte.
Lesen Sie hier mehr zur Konferenz und der spannenden Agenda.
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