Internationales Seerecht - Coram iudice et in alto mari sumus in manu Die?
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“, so sagt der Volksmund.
Und tatsächlich, bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert traf diese Aussage auf das Leben an Bord größtenteils zu.
In der Hochzeit der Segelschifffahrt ab dem 14. Jahrhundert hatte an Bord von Seglern der Kapitän die uneingeschränkte Macht. Seine originäre Aufgabe war es zwar die Mannschaft zu versorgen und zu schützen sowie zu disziplinieren und zu führen. Häufig nahm er jedoch nur die Aufgaben der Disziplinierung und Führung wirklich wahr, welches in dieser Zeit nicht selten zu einer Willkür und unmenschlichen Härte an Bord der Großsegler führte. Lag die Rechtsprechung an Bord doch allein in seinem Ermessen.
Ob der Kapitän ein Mannschaftsmitglied durch die „Daggen laufen“ (ähnlich dem Spießrutenlauf), „Kielholen“ oder gar die „Gräting aufriggen“ ließ, war ausschließlich seine Entscheidung, für welche er nicht belangt werden konnte.
Dieser reinen Willkür wurde erst im auslaufenden 19. Jahrhundert mit den ersten Gesetzesregelungen für das Leben und Miteinander an Bord ein Ende gesetzt.
Heute gilt auf hoher See das internationale Seerecht, das 1982 ausgehandelt wurde und 1994 schließlich in Kraft trat.
Unter allen Gesetzgebungen ist jedoch eines geblieben: Auch heute ist der Kapitän noch die letzte Rechtsinstanz an Bord.
Er hat die entsprechenden Befugnisse und auch die Pflicht, auf dem Schiff für Recht und Ordnung zu sorgen. Und somit darf er auch zur heutigen Zeit noch jemanden festhalten oder einsperren. Bestrafungsmaßnahmen gehören aber – der Entwicklung des internationalen Seerechts sei Dank – endgültig der Vergangenheit an.
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